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pmt-MELDUNG vom 23.12.2009 (Gewerbe):
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Gewerbeverein für den Markt Triftern wird gegründet - Versammlung findet am Montag, 11. Januar (19.30 Uhr) in der Volksschule statt
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Triftern. Aus dem im Juni ins Leben gerufenen Gewerbestammtisch soll nun ein Gewerbeverein Markt Triftern werden. Am Montag, 11. Januar findet um 19.30 Uhr in der Aula der Lenberger-Volksschule die Gründungsversammlung statt.
Die Vereinsgründung hat maßgeblich ein Beschluss des Marktgemeinderates in der Novembersitzung herbeigeführt. Im Zusammenhang mit einem Antrag des Gewerbestammtisches auf diverse unterstützende Maßnahmen des Marktes für eine Ende April 2010 geplante Gewerbeschau hatte das Gremium sein „Ja“ (18:1 Stimmen) an diese Bedingungen geknüpft.
In der folgenden Zusammenkunft des Gewerbestammtisches im Gasthaus „Hofwirt“ wurde dann, resultierend aus dieser Marktgemeinderats-Vorgabe „Nägel mit Köpfen“ gemacht. Walter Mayer, als Sprecher dieser Runde, machte eingangs klar, dass man an der Vereinsgründung nicht vorbeikomme, wenn man größere Aktivitäten und wirtschaftliche Unternehmungen wie beispielsweise eine Gewerbeschau anstrebe.
Rathaus-Geschäftsleiter Edwin Reiter erläuterte den Anwesenden die Intentionen des Marktgemeinderatsbeschlusses, der den Kernsatz beinhalte, dass finanzielle Zuwendungen der beantragten Art aus der Gemeindekasse nicht an eine lose Interessengemeinschaft sondern nur an einen eingetragenen Verein gewährt werden könnten. Das positive Signal, das der Marktgemeinderat hier in Sachen „Lokales Marketing“ gegeben habe, wurde auch vom anwesenden 2. Bürgermeister Karl Altmann und Marktgemeinderat Adolf Stapfer noch deutlich unterstrichen.
Zwischenzeitlich sind sich die von Walter Mayer, Bernhard Vogel und Edwin Reiter getroffenen Versammlungsvorbereitungen so weit gediehen, dass die Gründung des Gewerbevereins Triftern am 11. Januar problemlos über die Bühne gehen dürfte. Von der Gemeindeverwaltung wurden dazu alle über 300 Gewerbetreibenden aus dem Gemeindegebiet schriftlich zu der Versammlung eingeladen.
Im Mittelpunkt der Tagesordnung steht dabei die Wahl der Vorstandschaft. Damit diese vorgenommen werden kann, ist vorausgehend der Erlass einer Vereinssatzung erforderlich. Damit zusammenhängend ist auch die Festlegung des Mitgliedsbeitrages ein Thema.
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Verfasser:
er
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